Emmauskirche - Trauung
Trauung
Es ist gut, wenn Menschen dauerhafte und feste Beziehungen miteinander eingehen wollen. Dem verbindlichen Miteinander von Mann und Frau in der Ehe gilt Gottes Verheißung. In der Kirche wurde und wird zu Beginn der Ehe ein Gottesdienst gefeiert: Vor den Angehörigen, Verwandten, Freunden und der Gemeinde bringt das Brautpaar seinen Willen zu einer dauerhaften Gemeinschaft zum Ausdruck und bittet um den Beistand Gottes, dass dieses Vorhaben gelinge.
Gott verheißt seinen Segen und gibt die Zusage, in guten und schlechten Tagen bei den Menschen zu sein. Im Vertrauen darauf geben Mann und Frau ihr gegenseitiges Versprechen, zusammenbleiben zu wollen, in Liebe zueinander zu stehen und einander zu helfen.
Die ersten Schritte zur Kirchlichen Trauung
Zunächst nehmen Sie mit dem Pfarramt in Ebermannstadt Kontakt auf und besprechen Ihren Wunschtermin. Im Anschluss wird mit Ihnen ein Gesprächstermin mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer vereinbart. In diesem Gespräch wird die Gestaltung des Gottesdienstes besprochen. Aber auch Ihre Fragen rund um Partnerschaft und Ehe können vertraulich zur Sprache kommen.
Was benötige ich für die Trauung?
Auch wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland geändert haben, gibt es zwischen der Evangelischen und der Katholischen Kirche in Bayern die Übereinkunft, dass die standesamtliche Eheschließung der Trauung vorangehen muss. Für die Trauung brauchen Sie also eine Bescheinigung über die standesamtliche Eheschließung. Diese können Sie zum Traugottesdienst einfach mitbringen.
In der Trauung wird Ihnen ein Trauspruch mit auf Ihren gemeinsamen Weg gegeben. Das ist ein Bibelwort, das Ihre Partnerschaft begleiten soll und Ihnen in Ihrem Gottesdienst zugesprochen wird.
Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer wird Ihnen eine geeignete Auswahl zum Traugespräch mitbringen oder Sie machen sich bereits vorab z.B. im Internet auf die Suche nach einem Bibelvers der zu Ihnen und Ihrer Partnerschaft passt.
Wenn Sie möchten, kann eine Traukerze im Gottesdienst für Sie entzündet werden. Diese Kerze steht sinnbildlich für die Segenszusage Gottes für Ihre Beziehung.
Gerne können Sie auch eigene Ideen in den Gottesdienst einbringen oder Familienmitglieder, Trauzeugen oder Freundinnen und Freunde wirken im Gottesdienst aktiv mit. (Lesungen, musikalische Beiträge, Mitwirkung bei den Fürbitten).
Was passiert, wenn einer der Partner einer anderen Konfession angehört?
Das ist kein Hindernis. Die großen Kirchen haben untereinander Abkommen getroffen, um Ihnen nichts in den Weg zu legen.
Ist einer der Partner römisch-katholisch, gibt es auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Traugottesdienstes, an dem ein römisch-katholischer Geistlicher um Mitwirkung gebeten wird.
Findet die Trauung in einer evangelischen Kirche statt, muss der römisch-katholische Partner die „Befreiung von der Formpflicht“ („Dispens“) ans Ordinariat stellen. Hierbei hilft Ihnen in der Regel der zuständige katholische Pfarrer
Was passiert, wenn eine/r von beiden geschieden ist?
„Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ (Markus-Evangelium, Kapitel 10, Vers 9). Damit ist die lebenslange Verbindlichkeit einer Ehe festgehalten. Zugleich wissen wir um die Brüchigkeit der menschlichen Existenz und glauben daran, dass Gott Umkehr und Neuanfänge ermöglichen will. Es ist daher ins seelsorgerliche Ermessen des Pfarrers oder der Pfarrerin gestellt, ob er oder sie die Trauung Geschiedener befürwortet. Sollte einer der Partner schon einmal verheiratet gewesen sein, wird es im Gespräch daher auch um die Gründe gehen, weshalb die erste Beziehung gescheitert ist.
Was passiert, wenn einer der Partner nicht in der Kirche ist?
Ist einer der Partner nicht in der Kirche, oder gehört einer anderen Religion an, ist eine klassische christliche Trauung nicht möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung zu feiern. In diesem Gottesdienst fallen alle christlichen Bekenntnisse für den nichtchristlichen Partner weg. In jedem Fall wird es im Traugespräch auch um seine/ihre religiöse Einstellung und um die Einstellung zum Glauben des christlichen Partners gehen. Vor allem muss geklärt werden, inwiefern er oder sie offen und bereit ist, sich auf eine religiöse Feier einzulassen.
Eine kirchliche Trauung ist nicht möglich, wenn keiner der beiden Partner der evangelischen Kirche angehört.
Die Traugebühren in der evangelischen Kirche in Ebermannstadt betragen € 100,-. Besonderer Blumenschmuck muss durch das Brautpaar organisiert werden. Besondere Wünsche klären Sie bitte im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer.