Emmauskirche - Eintritt in die Kirche
Eintritt in die evangelische Kirche
Sie möchten Mitglied der Evangelischen Kirche werden oder wieder in die evangelische Kirche eintreten?
Der Kircheneintritt geschieht folgendermaßen:
- Sie rufen im Pfarramt Ebermannstadt an und teilen Ihren Eintrittswunsch mit.
- Sie vereinbaren ein persönliches Gespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. In diesem Gespräch sollen Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer kennen lernen und die Gelegenheit haben, Ihre Gründe, Erwartungen oder auch Fragen rund um den Kircheneintritt zu besprechen.
Sollten Sie die Konfession wechseln wollen, wird man auch die Unterschiede der Konfessionen ins Gespräch bringen, was Sie aufgeben werden und was Sie neu gewinnen.
Die Pfarrerin oder der Pfarrer informiert den Kirchenvorstand über Ihren bevorstehenden Schritt.
Die geistliche Seite der (Wieder-)Aufnahme in die evangelische Kirche soll durch Ihre Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl in Ihrer Kirchengemeinde geschehen.
Ihre (Wieder-)Aufnahme kann der Gemeinde in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. Danach erhalten Sie vom Pfarramt Ihre Eintrittsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Das Einwohnermeldeamt erhält von der kirchlichen Meldebehörde einen Durchschlag.
Muss ich mich „umtaufen“ lassen, wenn ich evangelisch werde? Nein!.
Die christliche Taufe wird von den meisten großen Kirchen gegenseitig anerkannt. Da Gott in der Taufe seine Zusage an den Menschen schenkt, ist die Taufe ein einmaliger immer gültiger Akt.